Informationen zur KV-Wahl am 29.9.2013

Vorstellung der Kandidierenden

Die wahlberechtigten Gemeindeglieder wählen 8 Kirchenvorsteher/-innen. Es stehen insgesamt 15 Kandidierende (8 Männer, 7 Frauen) zur Wahl. Wenn Sie mit diesen ins Gespräch kommen wollen, haben Sie auf der GEMEINDEVERSAMMLUNG am 15. September, 11.30 Uhr in der Friedenskirche die Chance dazu.
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Stimmgabe

Alle wahlberechtigten Gemeindeglieder erhalten in der Woche vom 26. August ihre Wahlbenachrichtigungskarte per Post zugestellt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder ab 14 (!) Jahren. Neben dem klassischen Gang ins Wahllokal gibt es die Möglichkeit der Briefwahl und erstmalig kann auch online gewählt werden.
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Zusammensetzung des Kirchenvorstandes

Die Ev. Kirchengemeinde der Friedenskirche zu Kassel ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Geleitet wird die Gemeinde vom Kirchenvorstand. Alle sechs Jahre wählen die Gemeindeglieder den Vorstand. Bei der aktuellen Wahl werden 8 Kirchenvorsteher/-innen gewählt (gewählte Mitglieder). Zudem sind die beiden Pfarrer geborene Mitglieder und damit von Amtswegen im Kirchenvorstand. Dieser 10-köpfige (Rumpf-)Kirchenvorstand beruft nach der Wahl bis zu 3 weitere Mitglieder (berufene Mitglieder). Berufene und gewählte Kirchenvorsteher arbeiten gleichberechtigt im Kirchenvorstand zusammen. Mit beratender Stimme wirken die Kirchenälteste an der Arbeit des Kirchenvorstandes mit (beratende Mitglieder).

Aufgaben des Kirchenvorstandes

Die Leitungsfunktion des Kirchenvorstandes umfasst nicht nur die Verwaltung der Gemeinde und die Wahrnehmung der (Amts-)Geschäfte. Sondern vielmehr die komplette Gestaltung der Gemeindearbeit. Das Aufgabenspektrum reicht von der geistlichen Leitung der Gemeinde über die Kinder-, Jugend-, Konfirmanden-, Öffentlichkeitsarbeit hinzu Vermögens- und Gebäudeangelegenheiten und enthält weitere Bereiche wie die Kindertagesstätte, die Kirchenmusik, die Seniorenarbeit, das Stadtteilzentrum und die binnenkirchliche, ökumenische und interreligiöse Zusammenarbeit. Kurz um: Alles was in der Gemeinde geschieht ist Aufgabe des Kirchenvorstandes.
// lk, 28. August