Gemeindeglieder der Friedenskirche in der Stadtsynode

Die Evangelische Stadtsynode

Die Stadtsynode ist das Parlament des Evangelischen Stadtkirchenkreises Kassel. Die Stadtsynode hat 78 Mitglieder, die auch Synodale genannt werden. Am 27. Februar 2020 konstituierte sich die 4. Stadtsynode (Legislaturperiode 2020-2025) – nach einem Gottesdienst in der Matthäuskirche – im Gemeindehaus der Matthäuskirche.

Der Kirchenvorstand der Friedenskirche entsendet zwei Mitglieder in die Stadtsynode: Zum wiederholten Male ist dies Gabriele Möhlenbrock. Ihr persönlicher Stellvertreter ist Gottfried Elsas. Petra Goldbach ist die zweite Synodale der Friedenskirche, Albrecht Weisker ihr persönlicher Stellvertreter. Zudem hat die Pfarrkonferenz der Kasseler Gemeindepfarrer/-innen Pfarrer Carsten Köstner-Norbisrath in die Synode gewählt. Martin Müller ist durch seine Funktion als Geschäftsführer der Diakoniestationen Mitglied der Stadtsynode. Lukas Kiepe ist als Mitglied der Landessynode gleichzeitig Stadtsynodaler.

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4. Stadtsynode

Struktur der Stadtsynode

Die Synode setzt sich wie folgt zusammen:

• Stadtdekan Dr. Michael Glöckner und Stadtdekanin Barbara Heinrich.
• Die 31 Laienmitglieder werden von den Kirchenvorständen der 20 Kasseler Kirchengemeinden aus ihrer Mitte gewählt. Die 11 mitgliederstärksten Gemeinden erhalten je ein weiteres Laienmitglied.
• Die Pfarrkonferenz der Gemeindepfarrer/-innen wählt aus ihrer Mitte 19 Synodale. Pro Gemeinde kann nur ein(e) Gemeindepfarrer/-in gewählt werden.
• Die Pfarrkonferenz der landeskirchlichen Pfarrer/-innen im Stadtkirchenkreis wählen 4 Synodale.
• Die gewählten und berufenen Mitglieder der Landessynode mit Wohnsitz im Stadtkirchenkreis, aktuell 5 Personen.
• Der Arbeitskreis kirchlicher Dienste in Kassel wählt 6 Personen aus seiner Mitte.
• Der Stadtkirchenkreisvorstand kann 8 Laien berufen. Ferner zwei Geistliche, pro berufenen Geistlichen ist ein weiterer Laie zu berufen (= max. 12).

Auf der konstitiuierenden Sitzung wählten die Synodalen folgende Personen:

Weitere Informationen über die Struktur der Stadtsynode in der Satzung. Quelle: ekik.de

Ausschüsse der Stadtsynode

Die Synode hat diese Ausschüsse eingesetzt (in Klammern Auschussmitglieder, die zur Friedenskirche gehören):

  • Bau- und Umweltauschuss (Sylvia Mehlhorn)
  • Diakonieausschuss (Martin Müller)
  • Finanzausschuss (Petra Goldbach und Lukas Kiepe)
  • Jugendausschuss
  • Kirchenmusikalischer Ausschuss
  • Personalstellenausschuss

Im Februar und September hat die Synode die sechs Ausschüsse wie folgt besetzt:

Quelle: ekik.de

Aktuelle Informationen über die Arbeit der Stadtsynode finden Sie auf der Webseite des Stadtkirchenkreises unter ekik.de.

// lk, Stand: 18. September 2020

2014-2019: 3. Stadtsynode

Struktur der Stadtsynode

Die Synode bestehend aus 76 (nicht 75) Mitgliedern setzt sich wie folgt zusammen:

2 Synodale: Stadtdekan Jürgen Renner und Stadtdekanin Barbara Heinrich.
• Die 31 Laienmitglieder werden von den Kirchenvorständen der 22 Kasseler Kirchengemeinden aus ihrer Mitte gewählt. Die 9 mitgliederstärksten Gemeinden erhalten je ein weiteres Laienmitglied.
• Die Pfarrkonferenz der Gemeindepfarrer/-innen wählt aus ihrer Mitte 19 Synodale. Pro Gemeinde kann nur ein(e) Gemeindepfarrer/-in gewählt werden.
• Die Pfarrkonferenz der landeskirchlichen Pfarrer/-innen im Stadtkirchenkreis wählen 4 Synodale.
• Die gewählten und berufenen Mitglieder der Landessynode mit Wohnsitz im Stadtkirchenkreis, aktuell 6 Personen.
• Der Arbeitskreis kirchlicher Dienste in Kassel wählt 6 Personen aus seiner Mitte.
• Der Stadtkirchenkreisvorstand kann 8 Laien berufen. Ferner zwei Geistliche, pro berufenen Geistlichen ist ein weiterer Laie zu berufen.

Auf der konstitiuierenden Sitzung wählten die Synodalen folgende Personen:

Weitere Informationen über die Struktur der Stadtsynode in der Satzung.

Ausschüsse der Stadtsynode

Die Synode hat diese Ausschüsse eingesetzt (in Klammern Auschussmitglieder, die zur Friedenskirche gehören):

  • Bauauschuss (Franziska Flögel)
  • Diakonieausschuss (Martin Müller)
  • Finanzausschuss
  • Jugendausschuss (Gabriele Möhlenbrock (Vorsitz) und Lukas Kiepe)
  • Kirchenmusikalischer Ausschuss
  • Personalstellenausschuss

Am 02. April 2014 hat die Synode die sechs Ausschüsse wie folgt besetzt:



Aktuelle Informationen über die Arbeit der Stadtsynode finden Sie auf der Webseite des Stadtkirchenkreises unter ekik.de.

// lk, Stand: 26. Februar 2017


Stadtsynode wählte sechs Landessynodale

Die Mitglieder der Stadtsynode wählten auf ihrer Herbsttagung die Vertreter des Stadtkirchenkreises für die 13. Landessynode der Landeskirche, die sich 2016 konstituieren wird. Gewählt wurden drei geistliche und drei Laienvertreter: Stadtdekanin Barbara Heinrich, Pfarrer Dr. Thomas Benner (Petrus-Kirchengemeinde), Pfarrerin Sabine Kresse (Erlöserkirche Harleshausen), Dr. Hans Helmut Horn (Kirchengemeinde Kassel-Mitte), Dieter Fritz (Zionskirche) und Mee Yung Greiner (Kirchengemeinde Kassel-Süd).

Hintergrund: Die Landessynode Die Landessynode hat in allen kirchlichen Fragen die letzte Entscheidung. Sie teilt die geistliche und rechtliche Leitung mit dem Bischof, den Pröpsten, dem Rat der Landeskirche und dem Landeskirchenamt. Alle anderen Leitungsorgane sind der Landessynode verantwortlich. Die Landessynode wählt den Bischof und entsendet aus ihrer Mitte die Mitglieder des Rates der Landeskirche. Sie erlässt Gesetze, verabschiedet den Haushalt. Sie schafft so die Grundlagen für das rechtliche Leben der Landeskirche.

Der Landessynode gehören 93 Mitglieder an, dabei sind die Laien, d.h. die Nicht-Theologen in der Mehrheit. Das Gros der Mitglieder wird direkt von den Synoden der Kirchenkreise gewählt; sie sind für sechs Jahre gewählt. Hinzu kommen der Bischof sowie seine juristischen und theologischen Stellvertreter, der Vizepräsident und die Prälatin.

// Stand: 12.10.2015 | Meldung des Stadtkirchenkreises auf ekik.de


Stadtsynode: Flüchtlingsberatung ausbauen

Asylsuchende brauchen Unterstützung und Orientierung

In ihrer Begründung verweist die Stadtsynode auf die kontinuierlich steigenden Flüchtlingszahlen in Deutschland aber auch in Hessen. In den Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen eine erste Befragung und Anhörung der Flüchtlinge vorgesehen sei, bräuchten die Asylsuchenden eine besonders intensive Unterstützung und Begleitung. Oftmals seien die Flüchtlinge traumatisiert, ohne Sprachkenntnisse, mit den Bestimmungen des Asylverfahrens und der Bedeutung der Anhörung nicht vertraut, heißt es in der Begründung. „Hier setzt die unabhängige Verfahrensberatung an. Sie bietet Aufklärung, Orientierung und Unterstützung im Asylverfahren und versetzt die Asylsuchenden in die Lage, möglichst sachgerecht und selbstverantwortlich zu handeln und zu entscheiden“, so der Wortlaut.

Die beiden Stellen sollten an das regionale Diakonische Werk Kassel angebunden sein. Fortbildungen und fachliche Begleitung seien durch Fachstellen des Diakonie Bundesverbandes und der Diakonie Hessen sichergestellt.

// Stand: 01.11.2015 | Meldung des Stadtkirchenkreises auf ekik.de