Kasualien

Es gibt im Leben der meisten Menschen vier Ereignisse, bei denen sie mit Kirche in Berührung kommen können: Taufe, Konfirmation, Trauung und Bestattung. Diese Anlässe werden als Kasualien, also kirchliche Amtshandlungen, bezeichnet. Die Palette der Kasual- oder Amtshandlungen reicht jedoch weit über die bereits genannten Anlässe hinaus: Gottesdienste zum Schulanfang, Einführung kirchlicher Amtsträgerinnen, Jubiläen und vieles mehr.

Taufe

Mit dem Sakrament der Taufe wird ein Mensch Kind Gottes und gehört zur Gemeinschaft der Christen. Gleichzeitig wird er mit der Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Die Taufe ist einmalig und wird beim Übertritt in eine andere Konfession der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) oder einem Wiedereintritt nicht wiederholt.

Und alles Volk, das [Jesu] hörte, und die Zöllner gaben Gott recht und ließen sich taufen mit der Taufe des Johannes. (Lukas 7, 29 nach Luther 2017)

Hier finden Sie alle Informationen rund um Taufanmeldung, Taufsprüche, Taufgespräch und das Patenamt.

Konfirmation

Die Konfirmation stammt aus dem Jahr 1539 und bekräftigt das Sakrament der Taufe. In diesem Sinn ist sie für Protestanten eine «Einübung ins Christentum». Fast alle getauften evangelischen 13- bis 14-jährigen Jugendlichen lassen sich konfirmieren. Das zwischen Palmsonntag und Pfingsten stattfindende Fest gehört zu den gefragtesten Amtshandlungen der Kirche. Die Konfirmation wurde im nordhessischen Ziegenhain erfunden:

Nach dem allen [Tauferinnerung, Katechismus-Unterricht im christlichen Verständnis mit Prüfung, Bekenntnis der Konfirmanden] soll der Pfarrer diesen Kindern die Hände auflegen und sie so im Namen des Herrn konfirmieren und zu christlicher Gemeindschaft bestätigen und sie darauf auch zum Tisch des Herrn gehen heißen. (Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung 1539)

Die häufigsten Fragen zur Konfirmation beantworten wir hier.

Trauung

Wer evangelisch getauft und Mitglied der Evangelischen Kirche ist, kann sich evangelisch trauen lassen. Auch wenn ein Partner nicht Mitglied der evangelischen Kirche ist. Der kirchlichen Trauung muss die standesamtliche Trauung vorausgehen.

Und Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie als Mann und Frau. (1. Buch Moses 1, 27 nach Luther 2017)

Weitere Informationen zum Traugepräch und den Ablauf der Trauung erhalten sie hier.

Bestattung

Der Gottesdienst zur Bestattung soll die Hoffnung auf die Auferstehung der Toten zum Ausdruck bringen. Die kirchliche Bestattung setzt voraus, dass der/die Verstorbene der evangelischen Kirche angehörte oder von den nächsten Angehörigen eine evangelische Bestattung gewünscht wird.

Leben wir, so leben wir dem Herrn; sterben wir, so sterben wir dem Herrn. Darum: wir leben oder sterben, so sind wir des Herrn (Römer-Brief 14, 8 nach Luther 2017)

Die häufigsten Fragen zur Bestattung beantworten wir hier.

// lk, Stand: 2. März 2017 | Fotos: medio.tv/schauderna | Texte: EKD, EKKW, EKIK