Jeder Kirchenvorstand müsse genau prüfen, ob und wann er unter den gegenwärtigen Bedingungen Gottesdienst feiern wird und muss einen Beschluss dazu fassen. Dies gelte auch für Gottesdienste im Freien. Die Voraussetzung seien die verlässliche Umsetzung von Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen. „Wir freuen uns, wenn wir wieder Gottesdienste feiern können. Wichtig ist aber zunächst eine sorgfältige Vorbereitung“, so Glöckner.
Die Landesregierung hatte in dieser Woche verkündet, dass ab 1. Mai Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich sind. (30.04.2020)
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