Bald im Briefkasten: Wahlbenachrichtigung zur KV-Wahl

„Ich mach das und kandidiere für den Kirchenvorstand“. Dazu stehen in diesen Tagen mehr als 240 Frauen und Männer in den Kasseler Kirchengemeinden, wenn am 22. September Kirchenvorstandswahl ist. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 26. August versendet. Dann sind rund 64.000 Wahlberechtigte in Kassel aufgerufen, ihre Kirchenvorstände zu wählen.


Weitere Informationen zur KV-Wahl in der Friedenskirchengemeinde finden Sie hier.
Wahl vor Ort
Die persönlich adressierte Wahlbenachrichtigung enthält Information zu Wahltag, Wahllokal und Öffnungszeiten.
Onlinewahl
Mit der Wahlbenachrichtigung bekommen alle Wahlberechtigen außerdem die Zugangsdaten für das Onlinewahlverfahren. Die PIN, die für die Teilnahme am Online-Wahlverfahren benötigt wird, ist mit einem Rubbelfeld abgedeckt. Das Online-Wahlportal ist vom 27. August bis 16. September über ekkw.de zu erreichen. Nur in dieser Zeit kann online gewählt werden. Im Online-Wahlportal sind PIN und persönliche Angaben einzugeben. Danach öffnet sich der «Stimmzettel» mit der zugehörigen Kirchengemeinde. Dort ist auch die maximale Anzahl der möglichen Stimmen vermerkt. Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Mitglieder in den Kirchenvorstand zu wählen sind.
Briefwahl
Wer gerne zu Hause wählt, aber nicht online wählen möchte, kann mit der Wahlbenachrichtigung auch die Unterlagen für die Briefwahl anfordern, so dass KV-Wahl-Service-Team der Landeskirche. In dem Fall wendet man sich an das Pfarramt, dessen Adresse auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt ist.
Wahlbenachrichtigung verlegt?
Wer keine Wahlberechtigung erhalten oder sie verlegt hat, kann zwar nicht online wählen, wohl aber an der Briefwahl teilnehmen oder im Wahllokal wählen. Voraussetzung dafür ist, in der Wählerliste der Kirchengemeinde eingetragen zu sein. Ob das der Fall ist, ist einfach im Pfarramt zu erfahren oder am Wahltag im Wahllokal. Dazu muss der Personalausweis vorgelegt werden.
(medio/HS, 06.08.2019)