Landeskirche übernimmt Versicherungsschutz für «Offene Kirchen»

Kassel (medio). Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck übernimmt ab 2019 die Kosten für den Versicherungsschutz für verlässlich geöffnete Kirchen in den Kirchengemeinden der Landeskirche. Kirchenvorstände, die die Öffnung ihrer Kirche außerhalb von kirchlichen Veranstaltungen beschließen, waren bisher für mögliche Schäden selbst verantwortlich,

teilte die zuständige Fachreferentin für Offene Kirchen in der Landeskirche, Nina Wetekam, mit. Sofern die Gemeinden keinen Versicherungsschutz abgeschlossen hätten, seien die ehrenamtlich tätigen Vorsteherinnen und Vorsteher im Schadensfall sogar persönlich haftbar, so Wetekam.
Mit dem Beschluss, die Versicherungsprämie ab 2019 aus gesamtkirchlichen Mitteln zu übernehmen, will die Landeskirche zum einen Verantwortung für das ehrenamtliche Engagement von Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern übernehmen und diese in der Ausübung ihres Dienstes stärken. Zum anderen soll die Öffnung von Kirchen auch den Kirchengemeinden ermöglicht werden, die die Versicherungskosten von ca. 180 Euro pro Jahr nicht aufbringen könnten, heißt es in der Mitteilung.
Nicht jede Kirche werde von den Menschen als «Offene Kirche» wahrgenommen oder biete sich als solche an. Umso wichtiger sei  es, dass Kirchen, die an den Wegen der Menschen liegen, offengehalten werden können, so Fachreferentin Wetekam. Die Kirchen erfüllten damit stellvertretend eine gesamtkirchliche Aufgabe.
Die Übernahme der Versicherungskosten durch die Landeskirche sei an die Erfüllung der Leitlinien für die «Verlässlich geöffnete Kirche» gebunden. Diesen zufolge muss die Kirche in der Regel von April bis Oktober regelmäßig an mindestens fünf Tagen pro Woche je vier Stunden geöffnet sein. In der Kirche müssen Informationen über die Kirche und das Leben der Gemeinde ausliegen. Zudem soll die Kirche in einem einladend geordneten Zustand gehalten und gastfreundlich gestaltet sein. Sofern sich die Gemeinde mit einer Erklärung dazu verpflichtet, die Leitlinien zu erfüllen, wird die Versicherungsprämie übernommen und an der Kirche darf das bundesweit einheitliche Signet «Verlässlich geöffnete Kirche» angebracht werden.

Stichwort: Offene Kirchen

Die Friedenskirche ist an folgenden Tagen geöffnet:
Dienstag, Mittwoch und Freitag: 14.30 – 16.30 Uhr
Donnerstag: 17.00 – 19.00 Uhr
Samstag: 10.30 – 12.30 Uhr

In der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck öffnen immer mehr Kirchen wochentags ihre Türen, um den Wünschen und Bedürfnissen vieler Menschen nach Ruhe, Andacht und Gebet entgegenzukommen. Menschen, die heute eine Kirche betreten, suchten oft nicht nur den kunstgeschichtlichen Genuss, sondern bewusst auch die Stille, weiß Nina Wetekam zu berichten. Kirchen seien Orte der Sinnsuche, der Orientierung und Vergewisserung – sowohl für kirchennahe wie auch kirchenferne Menschen. «Hinter einer geöffneten Kirchentür steht eine einladende Gemeinde, die die Kirchenöffnung möglich macht und ein Zeichen der Gastfreundschaft hiermit setzt», so Wetekam.
Auf der Internetseite www.ekkw.de/offenekirchen sind derzeit 232 Kirchen registriert, davon tragen etwa 160 das Signet der verlässlich geöffneten Kirche. Neben dem Signet der «Verlässlich geöffneten Kirche» führen 26 Kirchen das Signet der Radwegekirche und sieben Kirchen das Signet der Pilgerkirche, so die Fachreferentin, die interessierte Kirchengemeinden gerne berät. Info-Kontakt: Nina Wetekam, E-Mail: nina.wetekam@ekkw.de; Tel.: (0561) 9378-309 (18.12.2018)