Zwei Frauen kandidieren für das Bischofsamt

Kassel (medio). Erstmals in der Geschichte der Landeskirche bewerben sich Frauen um das Bischofsamt der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Für die Wahl am 9. Mai 2019 kandidieren Prof. Dr. Beate Hofmann (55) aus Bielefeld und Pröpstin Annegret Puttkammer (55) aus Herborn, teilte die Pressestelle der Landeskirche am Montag mit.

Bischofswahl am 9. Mai 2019 nach umfassendem Beteiligungsprozess

Die Landeskirche hatte ihre Mitglieder im vergangenen Jahr aufgefordert, Vorschläge für eine neue Bischöfin / einen neuen Bischof einzureichen. Dieser Aufruf sei auf breite Resonanz gestoßen, berichtete Präses Kirchenrat Dr. Thomas Dittmann, Vorsitzender der Landessynode und des Nominierungsausschusses: 140 Vorschläge mit insgesamt rund 60 Namen seien eingegangen. Aus diesen habe der Nominierungsausschuss in einem intensiven Entscheidungsprozess die beiden Kandidatinnen bestimmt, die sich am 9. Mai 2019 der Landessynode in Hofgeismar zur Wahl stellen werden.

Die beiden Kandidatinnen für das Amt der Bischöfin der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck: Prof. Dr. Beate Hofmann (l.) und Pröpstin Annegret Puttkammer (r.). Foto: medio.tv/schauderna

Prof. Dr. Beate Hofmann (55), Bielefeld

«In den anstehenden Veränderungsprozessen setze ich mich für eine erkennbar evangelische Kirche ein: spirituell lebendig, vielfältig und einladend.» So beschreibt Prof. Dr. Beate Hofmann ihr Leitbild. Ihr Kompass für das kirchenleitende Amt ist: Kirche soll einladen zur Begegnung mit Gottes Wort und miteinander, sie soll Räume zum Wachsen, zu Orientierung und Engagement bieten und ihre Ressourcen innovativ einsetzen. Auf dem Hintergrund ihrer ökumenischen Erfahrung ist ihr wichtig, dass Kirche durch Bildung und diakonische Arbeit Gesellschaft mitgestaltet.
Zur Person:
Dr. Beate Hofmann ist seit Oktober 2017 Direktorin des Instituts für Diakoniewissenschaft und Diakoniemanagement der Kirchlichen Hochschule in Bethel/Bielefeld. Schwerpunkte ihrer dortigen Tätigkeit sind das Zusammenspiel von Haupt- und Ehrenamt in Kirche und Diakonie und die Gestaltung diakonischer Unternehmenskultur. Frau Hofmann ist in Bad Tölz, Miesbach und Regensburg aufgewachsen. Ihr Studium führte sie nach Bethel, Heidelberg, Evanston (USA), Hamburg und München. Durch ihr Vikariat in München-Hasenbergl und ihre Tätigkeit als Gemeindepfarrerin in München-Großhadern machte sie Erfahrungen in der Arbeit mit unterschiedlichen sozialen Milieus. Frau Dr. Hofmann promovierte 1999 an der Ludwig-Maximilians-Universität München zum Thema «Der Bayerische Mütterdienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche. Geschichte und Arbeitsweise im Spiegel von Dokumenten und Interviews». Anschließend war sie bis 2003 Theologische Studienleiterin des Fortbildungszentrums der Diakonie Neuendettelsau und zugleich Pfarrerin in der Anstaltsgemeinde St. Laurentius. Von 2003 bis 2013 lehrte sie als Professorin für Gemeindepädagogik und Kirchliche Bildungsarbeit an der Evangelischen Hochschule Nürnberg. Sie bildete Religionspädagoginnen und Religionspädagogen sowie Diakoninnen und Diakone aus. Weiterhin arbeitete sie zu Fragen der Gemeindeentwicklung und Glaubenskommunikation sowie des Ehrenamtes und der Engagementforschung im kirchlichen Kontext. Erwachsenenbildung war auch das Thema ihrer Habilitation an der Augustana-Hochschule Neuendettelsau: «Sich im Glauben bilden. Der Beitrag von Glaubenskursen zur religiösen Bildung und Sprachfähigkeit Erwachsener» im Jahr 2013. Seit Oktober 2013 lehrt die Professorin für Diakoniewissenschaft und Diakoniemanagement an der Kirchlichen Hochschule Wuppertal / Bethel. Frau Dr. Hofmann engagiert sich in zahlreichen Gremien in den Bereichen Diakonie und Erwachsenenbildung. Zudem ist sie Mitglied des Beirates des Referats für Chancengerechtigkeit der EKD (seit 2016). Sie verfügt über eine Ausbildung zur Gemeindeberaterin und zur geistlichen Begleiterin und war über 10 Jahre nebenamtlich als Gemeindeberaterin tätig.
Verheiratet ist Beate Hofmann in zweiter Ehe mit dem katholischen Physiker Dr. Stefan Geis. Sie spielt Harfe und Klavier, ist kulturell interessiert, liest gerne und findet ihren Ausgleich bei Sport und Gartenarbeit.

Pröpstin Annegret Puttkammer (55), Herborn

«Als eine «Unterwegs-Bischöfin» möchte ich den Austausch mit möglichst vielen Gruppen und Einzelnen suchen», beschreibt Annegret Puttkammer ihr Amtsverständnis. Sie will dazu beitragen, dass die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck zuversichtlich ihren Weg gehen kann – trotz aller Herausforderungen unserer Zeit. Dabei positioniert sie sich überall da, wo Menschen herabgewürdigt würden, klar für Barmherzigkeit und Menschenwürde.
Zur Person:
Annegret Puttkammer ist seit Juni 2011 Pröpstin für Nord-Nassau in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Die aus Fulda Stammende ist in Velbert aufgewachsen. Nach ihrem Studium der Evangelischen Theologie in Münster und Bonn war sie Vikarin in Kleve / Niederrhein und als Pastorin beim Evangelischen Bibelwerk im Rheinland sowie anschließend als Referentin im Frauenwerk der Evangelischen Landeskirche in Württemberg tätig. Von 1997 bis 2001 war Frau Puttkammer Gemeindepfarrerin in Wiesbaden-Dotzheim, von 2001 bis 2008 in Bad Soden-Neuenhain. Im Jahr 2008 wurde sie zur Dekanin des Ev. Dekanats Herborn, verbunden mit einer halben Stelle Gemeindepfarramt in Herborn, gewählt. Annegret Puttkammer engagiert sich seit 1995 in der Arbeitsgemeinschaft Missionarische Dienste der Evangelischen Kirche in Deutschland (AMD) und ist seit 2009 deren stellvertretende Vorsitzende. In ihrer Zeit als Dekanin initiierte sie das Projekt «Wie Kirchengemeinden auf Distanzierte zugehen können» und leitete den Prozess zur inhaltlichen Vorbereitung der Fusion mit dem Nachbardekanat. Aus ihrem Amt als Pröpstin sind ihr strukturelle Fragen wie die Bildung von Kooperationsräumen und die Zusammenführung von Dekanaten sowie die Herausforderungen des ländlichen Raumes vertraut. Sie ist Vorsitzende der Evangelischen Akademie Frankfurt und Mitglied der Vollversammlung und des Beirates der Geschäftsleitung der Vereinten Evangelischen Mission (VEM). Zudem ist sie Mitglied des Aufsichtsrates der Jesus-Bruderschaft Gnadenthal und der Stiftung Scheuern (Behindertenhilfe, bis 2018). Seit Januar 2019 ist die Pröpstin stellvertretende Kuratoriumsvorsitzende von «midi», der neuen gemeinsamen «Arbeitsstelle für missionarische Kirchenentwicklung und diakonische Profilbildung» von EKD und Diakonie Deutschland. Als Autorin und Herausgeberin veröffentlichte Puttkammer Literatur zu den Themen «Verkündigung», «Gestaltung des geistlichen Lebens», «Lebensbezogene Bibelarbeit» und «Gemeindeentwicklung».
In ihrer Freizeit beschäftigt sie sich mit Literatur, Musik und Filmen. Gemeinsam mit ihrem Mann, Pfarrer i.R. Detlev Puttkammer, mit dem sie seit 1994 verheiratet ist, wandert sie gerne, so zum Beispiel in Etappen von Hamburg bis nach Genua.

Stichwort: Bischöfin / Bischof der Landeskirche

Die Bischöfin oder der Bischof ist die oder der leitende Geistliche der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Sie wird von der Landessynode auf Lebenszeit gewählt und vertritt die Landeskirche im öffentlichen Leben. Im «Miteinander und Gegenüber» tragen Landessynode und Bischof / Bischöfin die oberste Verantwortung in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
Laut Grundordnung der Landeskirche wacht der Bischof / die Bischöfin darüber, dass «das Evangelium den Bekenntnissen der Reformation gemäß lauter und rein verkündigt und die Sakramente recht verwaltet werden» und die Einheit der Kirche gewahrt wird. Die Bischöfin / der Bischof sorgt dafür, dass die Ordnungen der Kirche eingehalten werden und trägt dafür Sorge, dass die Kirche ihren Auftrag in der Öffentlichkeit wahrnimmt. Die Bischöfin/ der Bischof vertritt die Landeskirche im gesamten kirchlichen und öffentlichen Leben.
Die wichtigsten Fragen zur Bischofswahl in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck:

Wer bereitet die Wahl vor?

Die Wahl des Bischofs oder der Bischöfin wird durch einen ständigen Nominierungsausschuss vorbereitet. Dem Nominierungsausschuss gehören an:

  • der Präses der Landessynode und seine beiden Stellvertreter;
  • acht von der Synode aus ihrer Mitte gewählte Mitglieder, und zwar vier Geistliche und vier Laien. Unter den Geistlichen müssen sich ein Propst, ein Dekan und ein Pfarrer befinden;
  • der Prälat und der Vizepräsident der Landeskirche;
  • der Professor des Fachbereichs Evangelische Theologie der Philipps-Universität Marburg, der nach Artikel 91 Absatz 4 der Grundordnung in die Landessynode berufen worden ist.

Wie werden die Kandidaten ermittelt, die der Synode zur Wahl vorgeschlagen werden?

Der Nominierungsausschuss stellt mit Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitglieder den Wahlvorschlag auf, der in der Regel mindestens zwei, höchstens drei Namen enthalten soll. Für jeden Vorgeschlagenen müssen zwei Drittel der gesetzlichen Mitglieder gestimmt haben. Der Vorsitzende stellt zuvor fest, ob die Vorgeschlagenen mit ihrer Kandidatur einverstanden sind.

Wie läuft die Wahl ab?

Der Wahlvorschlag wird der Synode während ihrer Frühjahrstagung im Mai in nicht öffentlicher Sitzung begründet. Die Synode kann beschließen, dass danach eine Aussprache stattfindet. Vor der Wahlhandlung muss eine mindestens zweistündige Verhandlungspause eintreten. Die Synode wählt dann ohne weitere Aussprache in geheimer Abstimmung den Bischof oder die Bischöfin mit Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl.
Wenn nach drei Wahlgängen eine Zweidrittelmehrheit nicht zustande kommt, muss der Nominierungsausschuss in der Frühjahrstagung erneut einen Wahlvorschlag vorlegen, der mindestens zwei Namen enthält. Vorher findet eine Aussprache in der Synode statt, deren Anregungen der Ausschuss bei seinen Beratungen berücksichtigen muss.
Kommt auch jetzt nach drei Wahlgängen eine Zweidrittelmehrheit nicht zustande, so wählt die Synode nunmehr mit einfacher Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl unter den beiden Kandidaten, die in einem der sechs vorausgegangenen Wahlgänge die meisten Stimmen erhalten hatten. Verzichtet einer dieser beiden Kandidaten, so steht der andere allein zur Wahl. Kommen aber infolge von Stimmengleichheit mehr als zwei Kandidaten in Betracht, so findet die Wahl unter diesen statt.
Bleibt auch dieser Wahlgang ohne Ergebnis, so ist eine neue Wahlsynode einzuberufen. Ihr hat der Nominierungsausschuss einen neuen Vorschlag zu machen.
(25.02.2019)