Infos zur Kirchen-Vorstandswahl

Am 22. September 2019 wählt unsere Gemeinde einen neuen Kirchenvorstand. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Wahl.

Fragen und Antworten

Wer darf wählen?
Alle Glieder unserer Kirchengemeinde ab 14 Jahren (Art. 18 GO).
Wie viele Mitglieder hat der Kirchenvorstand?
Die Größe des Kirchenvorstandes wurde auf acht zu wählende Personen festgelegt (Art. 15 GO). Die Pfarrer und gewählten Mitglieder können bis zu drei weitere Personen berufen.
Wer darf kandidieren?
Alle Glieder unserer Kirchengemeinde ab 18 Jahren (Art. 15 GO). Eine Altersgrenze (früher: 70 Jahre) existiert nicht.
Wie kann ich kandidieren?
Der Kirchenvorstand ermuntert alle Glieder zur Kandidatur. Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr als 16 Namen enthalten. Er muss von zehn wahlberechtigten Gemeindemitgliedern unterzeichnet sein. Weitere Informationen erteilt das Pfarramt 1.
Wie lange dauert die Amtszeit des Kirchenvorstandes?
Die Amtszeit beträgt sechs Jahre (Art. 26 GO).
Wie wird gewählt?
Neben der Stimmgabe am 22. September, 9 bis 18 Uhr, im Wahllokal im Stadtteilzentrum Vorderer Westen, können Sie per Brief oder online wählen. Weitere Informationen erhalten Sie mit Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte.
 

Zeitplan

16. Juni 2019: Frist für das Einreichen von Wahlvorschlägen.
23. Juni bis 30. Juni 2019: Die Wählerliste liegt zur öffentlichen Einsicht im Pfarramt 1 aus.
28. Juni 2019: Frist für die Prüfung der Wahlvorschläge durch den amtierenden Kirchenvorstand
25. August 2019: Aufruf zur Wahl mit der Bekanntgabe der Kandidierenden, Frist zur Bildung des Wahlvorstandes
27. August 2019: Zentraler Versand der Wahlbenachrichtigungskarten und Beginn der Online- und Briefwahl.
16. September 2019: Ende der Online-Wahl
22. September 2019: Das Wahllokal im Stadtteilzentrum Vorderer Westen hat von 9 bis 18 Uhr geöffnet.
29. September 2019: Bekanntgabe der Gewählten im Gottesdienst